Neulich hat es mich erwischt: Fahrkartenkontrolle in Frankfurt, und ich stand ohne gültigen Fahrausweis da. Aber bevor du jetzt denkst, ich sei bewusst schwarzgefahren – nein, ganz im Gegenteil: Ich habe ein Deutschlandticket. Nur ließ sich die App mit dem Ticket in diesem Moment einfach nicht öffnen. Ein technischer Defekt, der in der Kontrolle wenig zählt, denn dort gilt der Fahrschein erst, wenn er auch vorgezeigt werden kann. Am Ende stand ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro im Raum.
Dabei waren die beiden Kontrolleure richtig nett. Einer wollte mir sogar seine Powerbank ausleihen, falls mein Akku leer sei. Das war jedoch nur ein Teil des Problems, ich hatte auch mein Passwort vergessen. Also nahmen sie meine Personalien auf und händigten mir den Bescheid aus. Immerhin, ich bekam noch einen Tipp: Reiche ich das Ticket innerhalb einer Woche nach, schrumpft die Summe von 60 auf 7 Euro. Genau das habe ich dann auch gemacht – und dabei gleich gelernt, was es mit dem EBE eigentlich auf sich hat.
Was ist das erhöhte Beförderungsentgelt EBE?
EBE ist die Abkürzung für Erhöhtes Beförderungsentgelt – umgangssprachlich oft auch „Strafe für Schwarzfahren“ genannt.
Das ist der Betrag, den ein Verkehrsunternehmen verlangt, wenn du zum Beispiel:
- ohne gültigen Fahrschein kontrolliert wirst,
- ein gültiges Ticket besitzt, dieses aber vergessen hast oder in der App nicht vorzeigen kannst,
- oder ein Ticket mit einem falschen Tarif benutzt, weil du beispielsweise in einer teureren Zone unterwegs bist
In Deutschland beträgt das EBE aktuell bei allen Verkehrsunternehmen des öffentlichen Nahverkehrs 60 Euro. Wenn du eigentlich ein gültiges Ticket besitzt, aber bei der Kontrolle nicht vorzeigen kannst, kannst du es nachträglich nachreichen. Dann reduziert sich das EBE meist auf die deutlich geringere Bearbeitungsgebühr von 7 Euro. So war es auch bei mir der Fall. Die Nachreichfrist variiert je Verkehrsverbund zwischen 7 und 14 Tagen.
Achtung: Diese Regelung gilt aber nur für Fahrgäste mit gültiger und persönlicher Zeitkarte, die auf den Namen des Fahrtberechtigten ausgestellt ist, wie das Deutschland-Ticket, ein Monats-Abo oder ein Semester-Ticket. Bei Einzel- und Mehrfahrten-Tickets und übertragbaren Abos kommt die nachträgliche Reduzierung nicht zum Zuge. Hier sind immer 60 Euro fällig.
Den nachträglichen Nachweis kannst du persönlich beim zuständigen Kundenzentrum, per E-Mail oder über ein Online-Formular auf der Webseite des Verkehrsunternehmen erbringen.
Wie hoch ist die Strafe für „Fahren ohne gültigen Fahrschein“ in Europa?
60 Euro fand ich ganz schön teuer! Das Erlebnis in Frankfurt hat mich neugierig gemacht: Wie hoch fällt ein solches Entgelt eigentlich in anderen europäischen Ländern aus?
Als ich anfing zu vergleichen, war ich überrascht, wie unterschiedlich das Thema in Europa gehandhabt wird – sowohl bei der Höhe der Strafe als auch beim rechtlichen Rahmen dahinter.
Bei der Bußgeldhöhe liegt Deutschland im europäischen Vergleich im unteren Mittelfeld
Am teuersten ist das Schwarzfahren in Schweden. Stockholm verlangt happige 168 Euro. Zusätzlich muss man noch eine Fahrkarte lösen und kommt auf umgerechnet 173 Euro. Doch auch in Spanien, Portugal und Österreich wirds teuer. Elf Länder verlangen 100 Euro und mehr. Mit 60 Euro sind wir sogar günstiger als der Durchschnitt europäischer Hauptstädte, der irgendwo um die 72 Euro liegt. Günstiger als in Deutschland ist es nur im Osten Europas, und Luxemburg bildet mit 0 Euro eine rühmliche Ausnahme, da ja dort der öffentliche Nahverkehr generell kostenfrei ist.
Schwarzfahren in Europa – wo ist es am teuersten?
| Rang | Stadt/Land | Bußgeld | Anmerkungen |
| 1 | Stockholm/Schweden | 168 € | 1.850 SEK plus Fahrkarte 43 SEK = 173 € |
| 2 | Lissabon/Portugal | 120-350 € | je nach Verkehrsmittel und Einstufung, Metro ab 120 € |
| 3 | Madrid/Spanien | 144 € | |
| 4 | Wien/Österreich | 131,60 € | 131,60 € Mehrgebühr, zuzüglich Fahrpreis |
| 4 | Brüssel/Belgien | 107 € | 107 € Bußgeld beim ersten Verstoß; bei Wiederholung Verdopplung |
| 6 | Bern/Schweiz | 107 € | 100 CHF/107 € beim ersten Verstoß; bei Wiederholung höher |
| 7 | Oslo/Norwegen | 105 € | 1200 NOK= 105 € |
| 8 | Helsinki/Finland | 100 € | 100 € plus Ticketpreis |
| 9 | Kopenhagen/Dänemark | 100 € | 750 kr.= 100 € |
| 10 | Athen/Griechenland | 100 € | |
| 11 | Dublin/Irland | 100 € | |
| 12 | Bratislava/Slowakei | 79 € | |
| 13 | Paris/Frankreich | 70 € | |
| 14 | Amsterdam/Niederlande | 70 € | 70 € zuzüglich Fahrpreis |
| 15 | Warschau/Polen | 62 € | 266 PLN (ca. 62 €) |
| 16 | Prag/Tschechien | 60 € | 1500 CZK = 60 € |
| 17 | Berlin/Deutschland | 60 € | EBE gilt deutschlandweit |
| 18 | London/Großbritannien | 58 € | 50 Pfund = 58 € |
| 19 | Rom/Italien | 50 € | 50 € plus Verfahrenskosten plus Ticketpreis |
| 20 | Ljubljana/Slowenien | 40 € | |
| 21 | Budapest/Ungarn | 31 € | 12.000 HUF = 31 € bei sofortiger Zahlung |
| 22 | Riga/Lettland | 30 € | |
| 23 | Vilnius/Litauen | 16-30 € | |
| 24 | Sofia/Bulgarien | 20 € | |
| 25 | Bukarest/Rumänien | 16 € | 80 RON ca. 16 € |
| 26 | Tallinn/Estland | – | nicht ermittelbar |
| 27 | Luxemburg/Luxemburg | 0 € | Nahverkehr in Luxemburg kostet nichts |
In der Auswertung wurden die Mindestpreise berücksichtigt. Die tatsächlichen Strafen können also deutlich höher sein, wenn die Städte mit einer Preisspanne arbeiten. Stand 1. August 2026/Quelle: Webseiten der Verkehrsunternehmen
Im Englischen heißt Schwarzfahren oder Fahren ohne gültiges Ticket: „Fare evasion“, umgangssprachlich auch „fare-dodging“. Auf französischen Webseiten wirst du beim Begriff „voyager sans billet“ bzw. offizieller „voyager en fraude“ fündig. Auf Spanisch heißt es: „viajar sin billete“ oder „viajar sin pagar“.
Rechtliche Einordnung: Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt
Genauso spannend wie die Bußgeldhöhe ist die rechtliche Einordnung. Und hier wird es für uns Deutsche unangenehm: Deutschland ist tatsächlich das einzige EU-Land, in dem Schwarzfahren offiziell als Straftat gilt, „theoretisch kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird. In Österreich, Frankreich, Belgien oder Schweden dagegen ist das Ganze „nur“ eine Ordnungswidrigkeit: Man zahlt eine Geldbuße, muss aber keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten.
Aktuell wird genau dieser Umstand in Deutschland politisch diskutiert: Es gibt ernsthafte Bestrebungen, Schwarzfahren zu entkriminalisieren und – wie in den meisten europäischen Ländern – nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Den letzten Vorstoß diesbezüglich machte Justizministerin Stefanie Hubig im Frühjahr diesen Jahres. Ob und wann sich das ändert, bleibt aber noch abzuwarten.
Die Initiative „Freiheitsfonds“ fordert, dass Schwarzfahren nicht mehr unter Strafe gestellt wird. Mit Hilfe von privaten Spenden kaufte sie schon viele Schwarzfahrer aus Gefängnissen frei, die wegen „Fahren ohne Fahrschein“ hinter Gittern sind. Ihr Argument: Die Haft trifft überproportional Menschen in Armut. Außerdem koste die Strafverfolgung jährlich viel Geld, das sich anders besser einsetzen ließe. Link zur Webseite der Initiative.
Warum fahren Deutsche schwarz?
Einer Umfrage von Statista und YouGov aus dem Jahr 2024 sind knapp ein Drittel der befragten Deutschen schon mindestens einmal mit Bahn oder Bus gefahren, ohne einen gültigen Fahrschein zu lösen. Die Gründe dafür sind vielfältig, wie die Grafik zeigt:
Infografik Statista
Noch ein Blick über den Teich nach Amerika, China und in den Oman
In New York City ist die Strafe für Schwarzfahren in der Subway (Metro) gestaffelt. Beim ersten Mal zahlst du normalerweise 0 US-Dollar, bei einem zweiten Verstoß 100 US-Dollar und ab dem dritten Verstoß 150 US-Dollar.
Wer in Peking (Beijing) ohne gültiges Ticket fährt bzw. die Zugangssperren unerlaubt überwindet, muss das Zehnfache des höchsten Einzelfahrpreises nachzahlen. Bei einem aktuellen höchsten regulären Fahrpreis von mehr als 6 Yuan kann die Summe also mindestens 60 Yuan betragen.
Auch in Muscat im Oman bin ich schon im Stadtbus in eine Ticketkontrolle geraten. Dort hat mich die Antwort des Kontrolleurs, was passiert, wenn ich kein Ticket habe, am meisten überrascht: „Dann wird der Busfahrer bestraft“. Dazu muss man aber wissen, dass man nicht in den Bus gelangt, ohne vorher ein Ticket beim Fahrer zu kaufen.
Unabsichtliches Schwarzfahren vermeiden – meine Tipps:
Falls dir auf Reisen mal etwas Ähnliches passiert, und du unfreiwillig ohne Ticket erwischt wirst, hier meine Tipps aus erster Hand, wie du vorbeugen kannst und was du während und nach der Kontrolle tun kannst:
- Prüfe dein Ticket vor Fahrtantritt, ist es für den Tarifbereich gültig?
- Check – muss ich das Ticket noch entwerten, damit es Gültigkeit hat? Im Zweifelsfall nachfragen.
- Check Papierticket – habe ich es dabei/griffbereit?
- Check Digitalticket – ist der Akku voll, die App geöffnet?
=> Achtung ein Screenshot vom Deutschlandticket aus der App gilt nicht als gültiger Fahrtausweis, da nicht fälschungssicher! - Während der Kontrolle freundlich bleiben – die Kontrolleure sind auch nur Menschen, die ihren Job machen! Diskutieren bringt nichts, sie haben ihre Vorgaben.
- Falls der Automat kaputt ist und kein Ersatzautomat in der Nähe: Foto vom Automat machen/Automaten-Nr. , Standort und Uhrzeit notieren
- Ein erhöhtes Beförderungsentgelt im europäischen Ausland möglichst sofort zahlen, das ist meist günstiger
- Falls du ein persönliches Ticket besitzt, es aber vergessen hast => in vorgegebener Frist nachreichen (7 oder 14 Tage)
- Für besondere Fälle: die Schlichtungsstelle Nahverkehr informiert ausführlich über Fahrgastrechte,
Link zur Webseite: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/
Moment mal!
Heike, du verwendest den Begriff „Schwarzfahren“ – ist das überhaupt noch politisch korrekt?
Der Begriff „Schwarzfahren“ ist nicht verboten. Sprachwissenschaftler weisen darauf hin, dass das Wort „schwarz“ in diesem Fall historisch nicht auf die Hautfarbe verweist, sondern von dem im Rotwelsch verwendeten Wort für „versteckt“ oder „im Dunkeln“ abstammt. Viele Verkehrsbetriebe und Behörden bevorzugen jedoch inzwischen die Formulierung „Fahren ohne Fahrschein“ oder „ohne gültigen Fahrausweis“, weil sie neutraler und präziser ist und Menschen mit dunkler Hautfarbe sich nicht diskriminiert gefühlt werden könnten. Ich habe mich hier trotzdem bewusst für die Verwendung des Ausdrucks „Schwarzfahren“ entschieden. Jegliche Art von Rassismus liegt mir sehr fern, aber das Wort kann nichts dafür!
Warst du auch schon mal im Kontrolleur-Visier? Schreib’s mir in die Kommentare!
